Unsere Kompetenz ist Ihre Sicherheit
Unsere Berufsgruppe gehört zu den gefahrengeneigten Handwerken. Bei der Beschaffung bzw. Errichtung eines Ofen oder Kamin sollte daher grundsätzlich ein Fachbetrieb hinzugezogen werden. Wir sind ein Fachbetrieb des Ofen- und Luftheizungsbauhandwerk mit langjähriger Branchenerfahrung und beraten Sie vollumfänglich bei der Auswahl zum richtigen und für Sie geeigneten Ofen oder Kamin. Wir kümmern uns um wärmetechnische und sicherheitsrelevante Belange, die Voraussetzung für einen störungsfreien und effizienten Betrieb Ihrer Feuerstätte erforderlich sind.
Unsere Leistungen im Überlick
- Lieferung und Montage von Heizkaminen, Kaminöfen, Grundöfen, Specksteinöfen und Warmluftkachelöfen.
- Prüfung und Wartungsarbeiten von bestehenden Feuerungsanlagen
- Montage von Schornsteinen (Edelstahl)
- individuelle Planung mit modernsten fotorealistiscchen CAD Zeichnungen
- Materialkalkulation und Bezug sowie Planungsleistungen und technische Mithilfe bei der Montage für Selbstbauer
- Zusammenarbeit mit Installationsbetrieben bezogen auf berufsfremde Leistungen für unsere wasserführenden Kaminanlagen (Full Service)
- Wir erbringen grundsätzlich den rechnerischen Nachweis zur Funktionalität Ihrer Feuerstätte mittels Berechnungsprogrammen.
- Die erforderlichen Meldeangelegenheiten zur Inbetriebnahme bei Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister
- Die Erstellung von Fachunternehmerbescheinigungen für die von uns getätigten Arbeiten.
Hinweis
Der Ofen- und Luftheizungsbauer ist die einzige handwerkliche Fachkraft, die Feuerstätten für alle Brennstoffe nicht nur aufstellt und anschließt, sondern diese Feuerstätten auch selbst entwirft, konzipiert, dimensioniert und errichtet.
Wir arbeiten nach den "Fachregeln des Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerks" Diese sind technischen Regeln, sie gelten im Sinne des Baurechts als allgemein anerkannte Regeln der Technik und Baukunst, deren Beachtung das Einhalten der entsprechenden bauaufsichtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Vorschriften bedeuten.
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